Bauphysikalische Nachweise

Grundbestandteil einer energieeffizienten und technisch einwandfreien Umsetzung von Sanierungs- und Naubaumaßnahmen ist die bauphysikalische Betrachtung der Gebäudehülle in Verbindung mit der angedachten Gebäudetechnik.

Dabei erstellen wir für Ihr Bauvorhaben folgende bauphysikalische Berechnungsnachweise:

  • GEG-Nachweise
  • Passivhausberechnungen
  • Wärmebrückenberechnungen
  • Mindesttemperaturberechnungen
  • Feuchtigkeitssimulationen
  • solarthermische Simulationen
  • Simulationen von PV-Anlagen
  • Heizlastberechnungen
  • Heizkörper- und Flächenheizungsauslegungen

Wir sind von der hessischen Ingenieurkammer als Nachweisberechtigter von Wärmeschutz anerkannt.  
(Nachweisberechtigte stellen nach § 59 der Hessischen Bauordnung (HBO) bautechnische Nachweise auf und müssen die ordnungsgemäße Bauausführung gemäß § 73 Abs. 2 HBO überwachen und bescheinigen)

Einzelheiten zu den einzelnen Nachweisen und deren Relevanz für Sie erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an!